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Nützliche Informationen-Grenz-und Zollformalitäten


Reisepass: Um in Kroatien einzureisen, benötigen ausländische Staatsbürger einen Reisepass oder ein anders Dokument, das durch einen internationalen Vertrag anerkannt ist.
Staatsbürger der Republik Slowenien können mit ihrem Personalausweis einreisen. Die Grenzpolizei kann einem ausländischem Staatsbürger, der keinen gültigen Reisepass hat und der als Tourist oder aus geschäftlichen Gründen einreisen möchte, an der Grenze auf Grund des Personalausweises einen KOSTENLOSEN GRENZPASSIERSCHEIN austellen. Der Grenzpassierschein hat eine Gültigkeit von drei Monaten.
Fahrzeugdokumente: Führerschein, grüne Versicherungskarte (ausser für Touristen aus Österreich), Bevollmächtigung des Besitzers, falls das Fahrzeug nicht vom Besitzer gelenkt wird.
Das Mitbringen von Tieren: Für Ihr Tier benötigen Sie die internationale (gelbe) Gesundheitsbescheinigung und einen Impfpass, was besonders wichtig ist bei Tollwut. Falls ausländische Staatsbürger die angeführten Dokumente nicht mit sich führen, können sie ihre Haustiere einer gebührenpflichtigen Untersuchung beim zuständigen Tierarzt an den internationlen Grenzübergängen unterziehen.

Internationaler Führerschein:unverbindlich
Erlaubte Alkoholmenge im Blut:0,5 Promille (professionelle Fahrer 0,0 Promille)
Grüne Versicherungskarte: obligatorisch
Erlaubte Devisenmenge: für ausländische Staatsbürger nicht eingeschränkt

Folgende Dinge sind beim Einreisen nach Kroatien für ausländische Staatsbürger nicht zollpflichtig:
- persönliches Gepäck, Kleidung und Schuhe und andere Dinge für den persönlichen Gebrauch;
- - 200 Zigaretten, l Flasche Alkohol, l Liter Wein, 50 ml Parfum, 1/2 kg Kaffee, l /2 kg Tee;
- - Technische Geräte für den persönlichen Gebrauch; (Videokamera, tragbares Fernsehgerät, Campingausrüstung, Radio...) können eingeführt werden, wobei sie jedoch an der Grenze unbedingt angemeldet werden müsen;
- Feuerwaffen können nur mit einer Sondergenehmigung der Grenzpolizei eingeführt werden;
- Sportwaffen können nur durch eine obligatorische Anmeldung bei den Grenzbehörden eingeführt werden.

HILFE IM STRASSENVERKEHR
Diese Dienstleistung bietet Ihnen der Kroatische Autoclub (HAK). Der Abschleppdienst arbeitet rund um die Uhr (24 Stunden-Service). Die Pannenhilfe arbeitet von 6.30 Uhr bis 21.00 Uhr. Die charakteristische Rufnummer für Hilfe im Strassenverkehr ist 987. Entlang der wichtigen Verkersstrassen sind Strassenverkehrschilder aufgestellt, wo die Rufnummer 987 angegeben ist und wodurch Fahrer Hilfe in Straasenverkehr erhalten können. Der Kroatische Autoclub ist Mitglied der internationalen Autoclub-Vereinigung AIT. Ausländische Staatsbürger können mit Hilfe eines Kreditbriefs die Dienstleistungen des Kroatischen Autoclubs zu günstigeren Preisen nutzen. Informationen zur Verkehrslage: Informationszentrum HAK, tel. (01) 4640-800, oder HPT (Kroatische Post-und Telekom), tel. 9866

GRENZÜBERGÄNGE
Strassen:
Plovanija - Seèovlje
Kastel Dragonja
Buzet - Soèerga
(alle nach Slowenien führend)
Luft:
Pula
See:
Rovinj

SONSTIGE NÜTZLICHE INFORMATIONEN
Strassengebühr wird an folgenden Punkten verlangt:
1. Autobahn Zagreb (Ivanja Reka) - Oprisavci (in Richtung Lipovac)-M1 -E70
2. Autobahn Zagreb - Karlovac (in Richtung Rijeka)-M11-E65, E71
3. Autobahn Zagreb - Krapina (in Richtung Maribor)
4. Krk- Brücke (Brücke Festland - Insel Krk)
5. Tunnel Ucka (verbindet Rijeka mit Pula und mit dem südwestlichen und mittleren Raum Istriens)
6. Schnellstrasse Delnice - Rijeka-M12-E65


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